Hausverwaltung wechseln: So gelingt es

Unzufrieden mit der jetzigen Verwaltung? Der Wechsel ist einfacher, als viele denken. Hier steht, was gilt und wie Sie vorgehen.

Anzeichen

Woran Sie merken, dass ein Wechsel sinnvoll ist

  • Niemand ist erreichbarAnrufe und E-Mails bleiben tagelang unbeantwortet.
  • Die Abrechnung kommt spät oder bleibt unverständlichFragen dazu werden ausweichend beantwortet.
  • Reparaturen bleiben liegenKleine Mängel werden zu teuren Schäden.
  • Belege gibt es nur zögerlichDer Beirat kann die Abrechnung nicht richtig prüfen.

Unsicher? Machen Sie unseren Wechsel-Check auf der Startseite, er dauert eine halbe Minute.

Rechtslage

Was bei einer Eigentümergemeinschaft gilt

  • Jederzeit abberufbar (§ 26 Abs. 3 WEG)Seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts 2020 braucht die Gemeinschaft dafür keinen wichtigen Grund mehr.
  • Der Vertrag endet spätestens nach sechs MonatenNach der Abberufung läuft der alte Verwaltervertrag höchstens noch sechs Monate.
  • Einfache Mehrheit (§ 25 WEG)Für den Beschluss reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Versammlung.
  • Einladung mindestens drei Wochen vorher (§ 24 Abs. 4 WEG)Der Wechsel muss als eigener Punkt auf der Tagesordnung stehen.
  • Wenn der alte Verwalter nicht einlädt (§ 24 Abs. 3 WEG)Dann kann die oder der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats die Versammlung einberufen.

Schritt für Schritt

So läuft der Wechsel in einer WEG

  1. 01

    Angebote einholen

    Der Beirat fragt zwei oder drei Verwaltungen an. Wir sehen uns Ihr Haus an und nennen einen Festpreis.

  2. 02

    Angebote vergleichen

    Mit unserer Checkliste vergleichen Sie Leistungen, Preise und Nachweise auf einen Blick.

  3. 03

    Tagesordnung ergänzen

    Der Wechsel kommt als eigener Punkt auf die Einladung zur Eigentümerversammlung.

  4. 04

    Beschluss fassen

    Die Versammlung stimmt über Abberufung, neue Verwaltung und Vertrag ab.

  5. 05

    Übergabe organisieren

    Wir fordern Unterlagen, Konten und Verträge beim bisherigen Verwalter an und prüfen sie.

  6. 06

    Start

    Alle Eigentümer und Mieter bekommen Kontaktdaten, Notfallnummer und Bankverbindung.

Mustertext

Tagesordnungspunkt für Ihre Einladung

Diesen Text kann der Beirat für die Einladung verwenden. Die Angaben in eckigen Klammern ergänzen Sie. Die genaue Formulierung stimmen wir gern mit Ihnen ab.

TOP [Nummer]: Abberufung der bisherigen Verwaltung und Bestellung einer neuen Verwaltung

Beschlussantrag: Die Wohnungseigentümer beschließen, die bisherige Verwaltung [Name] mit Wirkung zum [Datum] als Verwalterin abzuberufen. Zur neuen Verwalterin wird die Hausverwaltung Recklies UG (haftungsbeschränkt), Am Rehrkamp 12, 30952 Ronnenberg, für die Zeit vom [Datum] bis zum [Datum] bestellt. Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats wird bevollmächtigt, den Verwaltervertrag auf Grundlage des Angebots vom [Datum] abzuschließen.

Unverbindliches Muster ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Bei Besonderheiten Ihrer Gemeinschaftsordnung hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für WEG-Recht.

Vermieter

Miet- oder Sondereigentumsverwaltung wechseln

Hier entscheiden Sie allein. Es gilt die Kündigungsfrist aus Ihrem Verwaltervertrag. Wir übernehmen danach die Mieterakten, die Kautionen und die laufenden Abrechnungen und informieren Ihre Mieter über die neue Bankverbindung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Brauchen wir einen Grund für den Wechsel?

Nein. Seit Dezember 2020 kann eine Eigentümergemeinschaft ihren Verwalter jederzeit abberufen. Der alte Vertrag endet dann spätestens nach sechs Monaten.

Was passiert mit den Unterlagen?

Der bisherige Verwalter muss alle Verwaltungsunterlagen herausgeben, zum Beispiel Beschluss-Sammlung, Abrechnungen, Verträge und Kontounterlagen. Wir fordern sie an und prüfen sie auf Vollständigkeit.

Wie lange dauert ein Wechsel?

Das hängt vor allem vom Termin der Eigentümerversammlung ab. Vom ersten Gespräch bis zum Start vergehen meist einige Wochen bis wenige Monate.

Kostet uns das Angebot etwas?

Nein. Kennenlernen, Besichtigung und Angebot sind kostenlos und unverbindlich.

Persönlich und unverbindlich

Lassen Sie uns über Ihr Haus sprechen.

Wir sehen uns Ihr Haus an und nennen Ihnen einen Festpreis. Das Kennenlernen ist kostenlos.