
Mietverwaltung in Hannover
Für Eigentümer vermieteter Häuser, die sichere Einnahmen und freie Zeit möchten.
Kurz erklärt
Was eine Mietverwaltung macht
Gehört Ihnen ein ganzes Haus und Sie vermieten die Wohnungen, übernehmen wir alles, was ein Vermieter sonst selbst erledigt.
Wir sind Ansprechpartner für Ihre Mieter, ziehen die Miete ein, erstellen jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung, suchen neue Mieter und kümmern uns um das Gebäude. Sie bekommen regelmäßig einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben und entscheiden über alles Wichtige selbst.
Leistungen
Was wir für Sie als Vermieter übernehmen
Geld und Abrechnungen
- Mieteinzug und ZahlungsüberwachungWir prüfen jeden Monat die Eingänge und erinnern, wenn eine Miete fehlt.
- NebenkostenabrechnungEinmal im Jahr, fristgerecht und nur mit Kosten, die Sie umlegen dürfen.
- Miethöhe im BlickWir vergleichen mit dem Mietspiegel der Landeshauptstadt Hannover und bereiten erlaubte Anpassungen vor.
- Übersicht für SieEinnahmen, Ausgaben und offene Posten, verständlich aufbereitet.
Mieter und Vermietung
- Neue Mieter findenInserieren, Besichtigungen, Bewerber prüfen und Mietvertrag abschließen.
- WohnungsübergabenÜbergabe und Abnahme mit Protokoll und Fotos.
- Ansprechpartner für MieterFragen, Mängelmeldungen und Anliegen landen bei uns, nicht bei Ihnen.
Gebäude und Technik
- Reparaturen und HandwerkerAngebote vergleichen, beauftragen, Arbeit abnehmen, Rechnungen prüfen.
- Wartung und SicherheitHeizung, Rauchmelder, Trinkwasser, Winterdienst und Verkehrssicherung.
- Rundgänge mit ProtokollRegelmäßig, damit kleine Mängel nicht zu großen werden.
Nebenkosten
Nebenkostenabrechnung: pünktlich und rechtssicher
- Frist von zwölf Monaten (§ 556 Abs. 3 BGB)Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen.
- Nur umlegbare Kosten (Betriebskostenverordnung)Zum Beispiel Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Hausmeister und Gebäudeversicherung, soweit der Mietvertrag es vorsieht.
- Heizkosten nach Verbrauch (Heizkostenverordnung)Das schreibt die Heizkostenverordnung vor: 50 bis 70 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten werden nach dem gemessenen Verbrauch jeder Wohnung verteilt, der Rest nach der Wohnfläche.
- Nicht umlegbarVerwaltungskosten, Reparaturen und Rücklagen trägt der Vermieter.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Kann ich die Kosten der Mietverwaltung auf die Mieter umlegen?
Bei Wohnungen nicht. Verwaltungskosten gehören nicht zu den Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Betriebskostenverordnung). Als Vermieter können Sie sie aber in der Regel steuerlich als Werbungskosten ansetzen. Einzelheiten klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Was passiert, wenn ein Mieter nicht zahlt?
Wir erinnern freundlich, mahnen schriftlich und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. Geht es um Kündigung oder Räumung, arbeiten wir mit Fachanwälten für Mietrecht aus Hannover zusammen.
Übernehmen Sie auch die Neuvermietung?
Ja. Wir inserieren, zeigen die Wohnung, prüfen die Bewerber und schließen den Mietvertrag ab. Die Entscheidung über den neuen Mieter treffen Sie.
Wie oft bekomme ich einen Überblick?
Regelmäßig und auf Wunsch jederzeit. Den Rhythmus legen wir im Verwaltervertrag gemeinsam fest.
Persönlich und unverbindlich
Lassen Sie uns über Ihr Haus sprechen.
Wir sehen uns Ihr Haus an und nennen Ihnen einen Festpreis. Das Kennenlernen ist kostenlos.
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