Sondereigentumsverwaltung in Hannover

Für Eigentümer einer vermieteten Wohnung, die sich nicht selbst um Mieter, Abrechnung und Versammlung kümmern möchten.

Kurz erklärt

Was eine Sondereigentumsverwaltung macht

„Sondereigentum“ ist der Fachbegriff für Ihre eigene Wohnung in einem Haus mit mehreren Eigentümern.

Um das gemeinsame Haus kümmert sich die WEG-Verwaltung, beauftragt von der ganzen Gemeinschaft. Um Ihre vermietete Wohnung kümmern wir uns als Sondereigentumsverwaltung, beauftragt von Ihnen allein. Das kann dieselbe Verwaltung sein, muss es aber nicht.

WEG-Verwaltung

Kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung. Auftraggeber ist die Eigentümergemeinschaft.

Sondereigentumsverwaltung

Kümmert sich um Ihre Wohnung und Ihren Mieter. Auftraggeber sind Sie.

Leistungen

Was wir für Ihre Wohnung übernehmen

Mieter und Abrechnung

  • MieteinzugWir prüfen jeden Monat, ob die Miete da ist, und erinnern, wenn nicht.
  • Nebenkostenabrechnung für Ihren MieterWir übertragen die umlegbaren Kosten aus der Hausgeldabrechnung in eine korrekte Nebenkostenabrechnung.
  • Ansprechpartner für Ihren MieterMängel, Fragen und Anliegen landen bei uns.
  • Neuvermietung und ÜbergabeMietersuche, Vertrag, Übergabe und Abnahme mit Protokoll.

Sie in der Gemeinschaft

  • Vertretung in der EigentümerversammlungMit Ihrer Vollmacht nehmen wir teil und stimmen so ab, wie wir es vorher mit Ihnen besprochen haben.
  • Kontakt zur WEG-VerwaltungWir klären Fragen zur Hausgeldabrechnung und zu Maßnahmen im Haus direkt.
  • Reparaturen in Ihrer WohnungAngebote, Handwerker, Abnahme und Rechnungsprüfung.

Abrechnung

Von der Hausgeldabrechnung zur Nebenkostenabrechnung

Die Jahresabrechnung der WEG enthält viele Kosten, aber nicht alle dürfen Sie an Ihren Mieter weitergeben. Umlegbar sind zum Beispiel Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Hausmeister und Gebäudeversicherung. Nicht umlegbar sind Verwaltungskosten, Reparaturen und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt unsere Musterabrechnung: Dort sind alle umlegbaren Kosten markiert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Brauche ich eine Sondereigentumsverwaltung, wenn die WEG schon einen Verwalter hat?

Der WEG-Verwalter kümmert sich um das gemeinsame Haus, nicht um Ihren Mieter. Mieteinzug, Nebenkostenabrechnung und Mieterkontakt bleiben ohne Sondereigentumsverwaltung bei Ihnen.

Müssen Sie auch die WEG-Verwaltung für das Haus sein?

Nein. Wir betreuen Ihre Wohnung auch dann, wenn eine andere Verwaltung für das Haus zuständig ist.

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Bei einer vermieteten Wohnung zählen die Kosten der Sondereigentumsverwaltung in der Regel zu den Werbungskosten. Einzelheiten klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Was kostet eine Sondereigentumsverwaltung?

Üblich ist ein fester Betrag pro Wohnung und Monat. Mehr dazu auf unserer Seite Was kostet eine Hausverwaltung?

Persönlich und unverbindlich

Lassen Sie uns über Ihr Haus sprechen.

Wir sehen uns Ihr Haus an und nennen Ihnen einen Festpreis. Das Kennenlernen ist kostenlos.