
WEG-Verwaltung in Hannover
Für Eigentümergemeinschaften, die eine Verwaltung mit sauberen Zahlen, festen Ansprechpartnern und kurzen Wegen suchen.
Kurz erklärt
Was eine WEG-Verwaltung macht
Gehören die Wohnungen eines Hauses verschiedenen Eigentümern, bilden sie gemeinsam eine Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG.
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um alles, was allen gemeinsam gehört: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Leitungen und Außenanlagen. Sie verwaltet das gemeinsame Geld, bereitet die Eigentümerversammlung vor und setzt um, was dort beschlossen wird. Die eigene Wohnung hinter der Wohnungstür, das Sondereigentum, gehört nicht dazu. Dafür gibt es die Sondereigentumsverwaltung.
Leistungen
Was wir für Ihre Gemeinschaft übernehmen
Geld und Abrechnungen
- Konten und BuchhaltungEigene Konten auf den Namen der Gemeinschaft, jede Buchung belegt.
- WirtschaftsplanDas Jahresbudget, aus dem sich das monatliche Hausgeld jeder Wohnung ergibt.
- Jahresabrechnung und VermögensberichtEinzelabrechnung für jede Wohnung und ein Überblick über Konten und Rücklage (§ 28 WEG).
- Hausgeld und MahnwesenWir prüfen die Zahlungseingänge und erinnern, wenn etwas fehlt.
- ErhaltungsrücklageDas Sparkonto für große Reparaturen, sicher und getrennt geführt.
Gebäude und Technik
- Rundgänge mit ProtokollWir sehen uns das Haus regelmäßig an und halten fest, was zu tun ist.
- Reparaturen und HandwerkerAngebote einholen, vergleichen, beauftragen, Arbeit abnehmen und Rechnungen prüfen.
- Wartung und SicherheitHeizung, Aufzug, Rauchmelder, Trinkwasser, Winterdienst: alle Fristen im Blick.
- Hilfe im NotfallBei Wasserschaden oder Heizungsausfall organisieren wir schnell einen Notdienst.
Versammlung und Organisation
- EigentümerversammlungEinladung mit Tagesordnung, Leitung der Versammlung und Protokoll.
- Beschlüsse umsetzenWir setzen um, was beschlossen wurde, und führen die Beschluss-Sammlung.
- Zusammenarbeit mit dem BeiratOffene Belegprüfung und kurze Wege zum Verwaltungsbeirat.
- Versicherungen und VerträgeGebäudeversicherung, Hausmeister, Reinigung und Schadenabwicklung.
Ablauf
Ein Jahr mit uns
So sieht das Verwaltungsjahr einer Gemeinschaft in der Regel aus. Den genauen Zeitplan stimmen wir mit Ihrem Beirat ab.
- 01
Jahresabrechnung
Wir schließen das Vorjahr ab und erstellen die Einzelabrechnungen für jede Wohnung und den Vermögensbericht.
- 02
Prüfung durch den Beirat
Der Verwaltungsbeirat prüft Abrechnung und Belege. Wir beantworten jede Frage.
- 03
Eigentümerversammlung
Wir laden mindestens drei Wochen vorher ein. In der Versammlung wird über Abrechnung, Wirtschaftsplan und anstehende Maßnahmen abgestimmt.
- 04
Das ganze Jahr: Haus und Technik
Rundgänge, Wartungen, Reparaturen und der Kontakt zu allen Eigentümern laufen durchgehend.
Rechtlicher Rahmen
Was das Wohnungseigentumsgesetz regelt
- Bestellung und Abberufung (§ 26 WEG)Die Eigentümer bestellen den Verwalter per Beschluss, höchstens für fünf Jahre. Sie können ihn jederzeit abberufen, sein Vertrag endet dann spätestens sechs Monate später.
- Aufgaben und Befugnisse (§ 27 WEG)Kleinere Maßnahmen und alles, was zur Einhaltung einer Frist nötig ist, darf der Verwalter ohne eigenen Beschluss erledigen.
- Wirtschaftsplan und Abrechnung (§ 28 WEG)Jedes Jahr gibt es einen Wirtschaftsplan, eine Jahresabrechnung und einen Vermögensbericht.
- Eigentümerversammlung (§ 24 WEG)Mindestens einmal im Jahr, die Einladung muss mindestens drei Wochen vorher kommen.
- Zertifizierter Verwalter (§ 26a WEG)Jede Gemeinschaft kann einen von der IHK geprüften Verwalter verlangen.
Mehr zur Abrechnung sehen Sie in unserer erklärten Musterabrechnung auf der Startseite.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Braucht jede Eigentümergemeinschaft einen Verwalter?
Vorgeschrieben ist er nicht. Ohne Verwalter müssen die Eigentümer aber alle Aufgaben selbst und gemeinsam erledigen, von der Abrechnung bis zur Einhaltung von Fristen. Deshalb setzen die meisten Gemeinschaften eine Verwaltung ein, auch kleine.
Was kostet die WEG-Verwaltung?
Üblich ist ein fester Betrag pro Wohnung und Monat. Wovon er abhängt und woran Sie ein faires Angebot erkennen, erklären wir auf unserer Seite Was kostet eine Hausverwaltung?
Wie wechseln wir zu Recklies?
Die Eigentümer beschließen den Wechsel in der Versammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wir liefern Angebot und Vertragsentwurf und übernehmen danach die Unterlagen vom bisherigen Verwalter. Alle Schritte stehen auf der Seite Hausverwaltung wechseln.
Übernehmen Sie auch die Verwaltung unserer vermieteten Wohnungen?
Ja. Für einzelne vermietete Wohnungen gibt es die Sondereigentumsverwaltung. Sie lässt sich gut mit der WEG-Verwaltung kombinieren.
Persönlich und unverbindlich
Lassen Sie uns über Ihr Haus sprechen.
Wir sehen uns Ihr Haus an und nennen Ihnen einen Festpreis. Das Kennenlernen ist kostenlos.
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